Transparente Strukturen.

Die Organe des Sparkassen-Prüfungsverbands sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Der Vorstand hat die Aufgabe die Geschäfte des Prüfungsverbandes zu führen. Die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung für den Vorstand einschließlich der Geschäftsverteilung obliegt dem Aufsichtsrat.

Die Satzung hat vorzusehen, dass bestimmte Arten von Geschäften sowie die Bestellung von ProkuristInnen nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats durchgeführt werden dürfen. Maßnahmen der Geschäftsführung können dem Aufsichtsrat nicht übertragen werden. Der Aufsichtsrat hat aus mindestens drei bis höchstens zehn Mitgliedern zu bestehen. Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind durch die Hauptversammlung für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren zu wählen. Aufsichtsratsmitglieder haben über entsprechende fachliche und persönliche Qualifikationen zu verfügen. Mitglied des Aufsichtsrates kann nicht sein, wer Vorstandsmitglied, Rechnungsprüfer oder leitende Angestellte eines Mitgliedes des Prüfungsverbandes ist oder in den letzten drei Jahren war. Die Aufsichtsratsmitglieder können nicht zugleich Vorstandsmitglieder des Prüfungsverbandes sein. Sie können auch nicht als dessen Angestellte dessen Geschäfte führen.

Daneben wurde vom Aufsichtsrat ein Exekutivausschuss eingerichtet, der aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und seinen beiden Stellvertretern besteht. Dem Exekutivausschuss obliegt die Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Vorstandes sowie des Aufsichtsrats.

Der Hauptversammlung des Sparkassen-Prüfungsverbandes obliegen:

  1. die Feststellung und die Änderung der Satzung des Prüfungsverbandes;
  2. die Wahl des Vorsitzenden der Hauptversammlung und seines ersten und zweiten Stellvertreters;
  3. die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern; eine Abberufung ist unverzüglich vorzunehmen, wenn die Anstellungserfordernisse des § 2 Abs. 2 und 2a der Prüfungsordnung nicht mehr gegeben sind; eine Bestellung ist unverzüglich vorzunehmen, wenn der Vorstand aus weniger als zwei Mitgliedern besteht;
  4. die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates sowie deren Abberufung aus wichtigem Grund;
  5. die Festsetzung der Beiträge und der Gebührensätze;
  6. die Genehmigung des jährlichen Voranschlags, des Tätigkeitsberichts und des Rechnungsabschlusses des Prüfungsverbandes;
  7. die Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates;
  8. die Wahl der Rechnungsprüfer und ihrer Stellvertreter;
  9. die Beschlussfassung über Angelegenheiten, die der Hauptversammlung vom Vorstand oder Aufsichtsrat zur Entscheidung vorgelegt werden.

HAUPTVERSAMMLUNG

Prof. DI Mag. Friedrich Rödler  (Vorsitzender)

Mag. Michaela Christiner  (1. Stellvertreterin)

Mag. Doris Tomanek   (2. Stellvertreterin)